Wer aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit nicht oder nur teilweise arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Invalidenversicherung (IV). Die IV zahlt aber nicht nur Geld aus. Sie unterstützt die Versicherten vor allem auch beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben.
Die Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche Institution. Die meisten erwachsenen Personen müssen dafür Beiträge bezahlen. Die Beiträge werden bei Angestellten monatlich direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige oder Personen ohne Arbeitsstelle sollten sich bei der AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde erkundigen, wie sie ihre Beiträge bezahlen müssen.
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Unterstützung durch die Invalidenversicherung
Anspruch auf Unterstützung durch die IV haben Personen, die für mindestens ein Jahr aus gesundheitlichen Gründen (physisch oder psychisch) nicht oder nur teilweise arbeiten können. Die IV zahlt die Unterstützung in Form einer monatlichen Rente aus. Dies jedoch erst, wenn die Versicherten wegen ihrer Beeinträchtigung nicht mehr in das Arbeitsleben eingegliedert werden können. Die IV unterstützt invalide Personen dabei, eine geeignete Arbeit zu finden. Unterstützungen durch die IV müssen bei der IV-Stelle im Kanton Luzern beantragt werden.
Ergänzungsleistungen
Personen, die trotz Unterstützung durch die IV zu wenig Geld zum Leben haben, haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf finanzielle Ergänzungsleistungen. Die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde informiert bei Fragen zu Ergänzungsleistungen. Es ist klar geregelt, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Die Ergänzungsleistungen werden durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert.