Arbeitslosigkeit

Alle Angestellten sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wer arbeitslos wird, erhält in der Regel während einer bestimmten Zeit finanzielle Unterstützung. Arbeitslose müssen sich beim Arbeitsamt der Wohngemeinde melden. Dieses hilft bei den notwendigen Anmeldungen.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine staatliche Institution und für alle Angestellten obligatorisch. Die monatlichen Beiträge dafür werden direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige können sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern. Wer arbeitslos wird, erhält von einer Arbeitslosenkasse einen monatlichen Lohnersatz (Arbeitslosengeld). Ob, wann und in welcher Höhe Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon, wie lange man schon gearbeitet hat oder aus welchen Gründen man arbeitslos geworden ist.

Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Wer arbeitslos wird, muss sich so rasch als möglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Idealerweise macht man das bereits während der Kündigungsfrist, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Die Anmeldung erfolgt online oder persönlich. Nach der online Anmeldung kontaktiert das RAV die arbeitslose Person, um einen Termin für das Anmeldegespräch zu vereinbaren. Für die persönliche Anmeldung vereinbart die arbeitslose Person einen Termin beim RAV zum Erstanmeldegespräch.

    Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
    Weitere Informationen