Ausländische Diplome und Abschlüsse sind in der Schweiz nicht immer gültig. Unter Umständen ist es jedoch möglich, das Diplom anerkennen zu lassen. Für einige Berufe ist das zwingend erforderlich.
Anerkennung
Personen mit einem ausländischen Diplom können dieses unter gewissen Bedingungen in der Schweiz anerkennen lassen. Mit der Anerkennung wird bestätigt, dass ein ausländisches Diplom oder ein ausländischer Abschluss mit dem Schweizer Diplom oder Abschluss gleichwertig ist. Bei reglementierten Berufen (z.B. Pflegefachleute, Lehrpersonen usw.) ist die Anerkennung nötig, um den Beruf ausüben zu können. Für die Anerkennung sind je nach Beruf oder Ausbildung unterschiedliche Stellen zuständig. Eine Anerkennung ist kostenpflichtig. Informationen erteilt die Nationale Kontaktstelle für Diplomanerkennung oder das Bildungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf (BIZ).
Niveaubestätigung
Bei nicht reglementierten Berufen ist keine Anerkennung des Diploms oder des Abschlusses nötig, um in der Schweiz tätig zu sein. Für diese Berufe kann eine Niveaubestätigung beantragt werden. Diese zeigt den Stellenwert des ausländischen Diploms im Schweizer Bildungssystem auf. Die Bestätigung kann bei der Stellensuche helfen. Informationen zur Niveaubestätigung erteilt die Nationale Kontaktstelle für Diplomanerkennung oder das Bildungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf (BIZ).
Nachholen Berufsabschluss
Erwachsene mit Berufserfahrung aber ohne anerkanntes Diplom oder anerkannten Abschluss können den Schweizer Abschluss einer beruflichen Grundbildung oder einer höheren Berufsbildung nachholen. Das Verfahren ist von der Vorbildung, der Berufserfahrung und dem Alter abhängig. In jedem Fall sind gute Deutschkenntnisse eine zentrale Voraussetzung ( Niveau B1/B2 nach GER ). Interessierte können sich beim Bildungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf (BIZ) informieren und beraten lassen. Wer einen Berufsabschluss nachholt, verbessert seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt und hat Zugang zu Weiterbildungen.