Kinderbetreuung

Viele Väter und Mütter arbeiten auch nach der Geburt eines Kindes. Deshalb gibt es im Kanton Luzern spezielle Angebote für die Kinderbetreuung. Die meisten sind kostenpflichtig.

Kindertagesstätten

In Kindertagesstätten (Kinderkrippen) werden Kinder den ganzen Tag betreut. Die meisten Angebote richten sich an Kinder von 3 Monaten bis zum Schulalter. Da die Wartelisten meist lang sind, müssen die Eltern ihr Kind schon sehr früh dafür anmelden. Die Kosten sind je nach Kindertagesstätte verschieden und werden teilweise von der Wohngemeinde mitgetragen. Die Kindertagesstätten oder die Wohngemeinde informieren über Anmeldungsmöglichkeiten und Kosten.

Kinderbetreuung LU / Online-Suchmaschine für Kindertagesstätten

Spielgruppen

Viele Kinder besuchen vor dem Schuleintritt eine Spielgruppe. Dort treffen sich Kinder ab ungefähr 3 Jahren ohne ihre Eltern, um gemeinsam mit einer ausgebildeten Betreuerin zu spielen, zu basteln usw. Der Besuch einer Spielgruppe ist freiwillig. Gerade für Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, ist die Spielgruppe eine gute Möglichkeit, mit der deutschen Sprache in Berührung zu kommen. Das erleichtert den Eintritt in die Schule. Spielgruppen gibt es in fast jeder Gemeinde, die Wohngemeinde erteilt weitere Auskünfte.

Kinderbetreuung LU / Online-Suchmaschine für Spielgruppen

Tagesfamilien

Tagesfamilien sind Familien, die Kinder während bestimmten Tageszeiten (meist ganztägig) bei sich aufnehmen. Es gibt regionale Vermittlungsstellen, die bei der Suche nach einer geeigneten Tagesfamilie helfen können und über die üblichen Tarife informieren.

Kinderbetreuung LU / Online-Suchmaschine für Tagesfamilien-Vermittlungsstellen

Schulergänzende Betreuung

Alle Gemeinden im Kanton Luzern müssen Betreuung ausserhalb des Unterrichts für schulpflichtige Kinder anbieten (Schulergänzende Betreuung). Die Schulkinder können vor dem Unterricht in die Schule kommen oder über den Mittag in der Schule bleiben. Sie erhalten ein Mittagessen. Nach der Schule können sie betreut ihre Hausaufgaben machen. Diese Angebote müssen von den Eltern bezahlt werden. Die Tarife sind abhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kind kann an einem oder an mehreren Tagen vom Angebot profitieren. Die Eltern müssen sich vor Beginn eines neuen Schuljahres entscheiden, wann ihr Kind betreut werden soll und das Kind anmelden. Die Anmeldung gilt in der Regel für ein ganzes Schuljahr. Die Schulleitung informiert über das Angebot und die Kosten.

Kinderbetreuung LU / Online-Suchmaschine für Kontakt Schulergänzende Betreuung

Babysitter / Notsituationen

In der Schweiz werden oft auch Jugendliche als Babysitter am Abend oder am Wochenende beschäftigt. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Luzern führt eine Liste mit Vermittlungsstellen für Babysitter, die einen Kurs besucht haben. Es ist üblich, den Jugendlichen Geld für ihren Einsatz zu bezahlen. In unvorhersehbaren Notsituationen bietet das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Luzern auch eine Notfallkinderbetreuung an. Beispielsweise wenn ein Elternteil ins Krankenhaus muss und niemand anderes auf das Kind aufpassen kann. Die Betreuung ist kostenpflichtig, einige Krankenversicherungen übernehmen aber die Kosten.

Betreuungsgutscheine

Einzelne Gemeinden im Kanton Luzern zahlen einen Teil der Kosten für Angebote der Kinderbetreuung. Dafür gibt es sogenannte Betreuungsgutscheine. Diese Gutscheine können die Eltern bei der Gemeinde beantragen. Wer Betreuungsgutscheine in welchem Umfang erhält, ist in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt. Die Betreuungsgutscheine kann man nur bei den von den Gemeinden anerkannten Betreuungsangeboten einlösen. Weitere Informationen gibt die Wohngemeinde.

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen