Viele Väter und Mütter arbeiten auch nach der Geburt eines Kindes. Deshalb gibt es im Kanton Luzern spezielle Angebote für die Kinderbetreuung. Die meisten sind kostenpflichtig.
Kindertagesstätten
In Kindertagesstätten (Kinderkrippe, Kita) werden Kinder ab 3 Monaten professionell betreut. Die Eltern können frei wählen, in welcher Kita sie ihr Kind betreuen lassen. Sie nehmen direkt Kontakt auf mit der Kita und fragen an, ob es einen freien Platz gibt. Die Gemeinde informiert bezüglich Anspruch auf Betreuungsgutscheine.
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Spielgruppen
Viele Kinder besuchen vor dem Schuleintritt eine Spielgruppe. Dort treffen sich Kinder ab ungefähr 3 Jahren ohne ihre Eltern, um gemeinsam mit einer ausgebildeten Betreuerin zu spielen, zu basteln usw. Der Besuch einer Spielgruppe ist freiwillig. Gerade für Kinder, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, ist die Spielgruppe eine gute Möglichkeit, mit der deutschen Sprache in Berührung zu kommen. Das erleichtert den Eintritt in die Schule. Spielgruppen gibt es in fast jeder Gemeinde, die Wohngemeinde erteilt weitere Auskünfte.
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Tagesfamilien
Tagesfamilien (Tagesfamilien) schliessen mit den Eltern einen Betreuungsvertrag ab und betreuen die Kinder gegen Lohn bei sich zuhause. Sie können häufig - anders als Kitas - die Betreuung am frühen Morgen, am Abend oder am Wochenende abdecken. Für die Betreuung durch Tagesfamilien, die nicht einer Tagesfamilienorganisation angeschlossen sind, können keine Betreuungsgutscheine beantragt werden. Bei Fragen dazu ist die Gemeinde zuständig.
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Schulergänzende Betreuung
Alle Gemeinden im Kanton Luzern müssen Betreuung ausserhalb des Unterrichts für schulpflichtige Kinder anbieten (Schulergänzende Betreuung). Die Schulkinder können vor dem Unterricht in die Schule kommen oder über den Mittag in der Schule bleiben. Sie erhalten ein Mittagessen. Nach der Schule können sie betreut ihre Hausaufgaben machen. Diese Angebote müssen von den Eltern bezahlt werden. Die Tarife sind abhängig vom Einkommen der Eltern. Das Kind kann an einem oder an mehreren Tagen vom Angebot profitieren. Die Eltern müssen sich vor Beginn eines neuen Schuljahres entscheiden, wann ihr Kind betreut werden soll und das Kind anmelden. Die Anmeldung gilt in der Regel für ein ganzes Schuljahr. Die Schulleitung informiert über das Angebot und die Kosten.
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Babysitter / Notsituationen
In der Schweiz werden oft auch Jugendliche als Babysitter am Abend oder am Wochenende beschäftigt. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Luzern führt eine Liste mit Vermittlungsstellen für Babysitter, die einen Kurs besucht haben. Es ist üblich, den Jugendlichen Geld für ihren Einsatz zu bezahlen. In unvorhersehbaren Notsituationen bietet das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Luzern auch eine Notfallkinderbetreuung an. Beispielsweise wenn ein Elternteil ins Krankenhaus muss und niemand anderes auf das Kind aufpassen kann. Die Betreuung ist kostenpflichtig, einige Krankenversicherungen übernehmen aber die Kosten.
Betreuungsgutscheine
Für Eltern mit Wohnsitz im Kanton Luzern gibt es Betreuungsgutscheine (Betreuungsgutscheine). Damit wird ein Teil der Kosten für Angebote der Kinderbetreuung übernommen. Auf my.lu.ch können Gesuche für Betreuungsgutscheine eingereicht werden. Auf Familienergänzende Kinderbetreuung - Kanton Luzern sind Voraussetzungen für den Erhalt von Betreuungsgutscheinen notiert.