Familiennachzug

Familienmitglieder von Personen, die in der Schweiz leben, können unter Umständen auch in die Schweiz ziehen. Wenn Verwandte oder Bekannte zu Besuch kommen möchten, müssen sie je nach Herkunftsland ein Besuchervisum beantragen.

Familiennachzug

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch Familienmitglieder (direkte Verwandte oder Ehepartner) von hier lebenden Personen in die Schweiz ziehen dürfen (Familiennachzug). Für welche Familienmitglieder ein Antrag gestellt werden kann, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Gesuchstellers ab. Auch Personen mit einer vorläufigen Aufnahme (Ausweis F) können unter Umständen ihre Familie nachziehen. Das Amt für Migration des Kantons entscheidet über das Gesuch und erteilt Auskünfte über die benötigten Dokumente und den genauen Ablauf des Verfahrens. Achtung: Der Familiennachzug muss innerhalb einer bestimmten Frist beantragt werden. Diese ist bei Kindern kürzer als bei erwachsenen Personen (z.B. Ehepartner).

Amt für Migration / Informationen

Vorbereitung der Heirat

Wer in der Schweiz wohnt und eine Partnerin oder einen Partner aus dem Ausland heiraten möchte, kann für sie oder ihn eine Einreiseerlaubnis zur Vorbereitung der Heirat beantragen. Diese Erlaubnis ermöglicht es der Partnerin oder dem Partner, bereits vor der Heirat in die Schweiz zu reisen und hier zu heiraten. Das Amt für Migration des Kantons entscheidet über das Gesuch und erteilt Auskünfte über die benötigten Dokumente und den genauen Ablauf des Verfahrens.

Amt für Migration / Informationen

Einreisevisum

Für die Einwohnerinnen und Einwohner vieler Länder ist es nicht einfach, ein Einreisevisum für die Schweiz zu erhalten, um beispielsweise hier die Verwandten zu besuchen. Es kann sein, dass von hier lebenden Personen ein Einladungsbrief und/oder eine finanzielle Garantie (Verpflichtungserklärung) verlangt werden. Die Schweizer Vertretung im Ausland entscheidet über das Gesuch und erteilt Auskünfte über die benötigten Dokumente und den genauen Ablauf des Verfahrens. Informationen sind auch beim Amt für Migration des Kantons erhältlich.

Sprache/Language

Partner und Kinder

Wichtige Adressen

Amt für Migration

Aufenthalt

Fruttstrasse 15

6002 Luzern

Standort E-Mail

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