Wer Drogen besitzt, konsumiert oder verkauft, macht sich strafbar. Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen.
Drogen
Der Besitz, Verkauf und Konsum von illegalen Drogen ist strafbar. Das gilt auch für kleine Mengen. Welche Substanzen illegal sind, ist im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Der gewerbsmässige Verkauf von Drogen wird mit hohen Strafen geahndet.
Bundesverwaltung / Verzeichnis der illegalen Betäubungsmittel
Alkohol und Tabak
Für den Verkauf von Alkohol und Tabak gibt es Altersgrenzen. So dürfen Tabakwaren und alkoholischen Getränke im Kanton Luzern nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden. Für bestimmte alkoholische Getränke wie Spirituosen liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren.
Rauchverbot
Rauchverbote sind in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. Der Kanton Luzern stützt sich auf das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und kennt keine weiterführende kantonale Gesetzgebung.
Ein Rauchverbot gilt in
- Geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen (Krankenhäuser, Verwaltungen, Schulen, Museen, Kinos, Theater, Züge und Busse, Läden und Einkaufszentren).
- Räumen, in denen mehrere Personen ihren Arbeitsplatz haben.
Ob in Restaurants geraucht werden darf, hängt von der Grösse des Restaurants ab. In einigen Restaurants gibt es Raucherräume.