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Obligatorische Schule

Die obligatorische Schule bietet den Kindern eine Grundausbildung, die ihnen den Einstieg in weiterführende Ausbildungen ermöglicht. Die öffentlichen Schulen sind kostenlos.

Kind anmelden

Für den Betrieb der öffentlichen Schule sind die Gemeinden zuständig. Um ein Kind für die Schule anzumelden, wendet man sich entweder an die Wohngemeinde oder direkt an die Schulleitung im Schulhaus.

Kanton Luzern / Kontakte aller Schulen

Schulstufen

Die obligatorische Schule ist in drei aufeinanderfolgende Stufen unterteilt:

  • Die Eingangsstufe besteht je nach Wohngemeinde entweder aus dem Kindergarten oder der Basisstufe. Der obligatorische Kindergarten dauert 1 Jahr. Das Kind darf aber auch 2 Jahre den Kindergarten besuchen. Die Basisstufe dauert zwischen 3 und 5 Jahren. Die Basisstufe umfasst den Kindergarten und die ersten beiden Jahre der Primarschule. Ältere und jüngere Kinder besuchen gemeinsam den Unterricht bei derselben Lehrerin oder demselben Lehrer.
  • Die Primarschule dauert 6 Jahre. Wenn das Kind die Basisstufe besucht hat, dauer sie noch vier Jahre. Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Fähigkeiten werden speziell gefördert oder unterstützt.
  • Die Sekundarschule (Sekundarstufe I) dauert 3 Jahre. In der Sekundarschule gibt es drei verschiedene Niveaustufen (A, B, C). Sie haben unterschiedliche Leistungsanforderungen.
  • Nicht deutschsprachige Kinder werden in allen Stufen speziell unterstützt.
  • Ausführliche Informationen zur obligatorischen Schule finden sich in der Broschüre "Die Volksschule - Informationen für Eltern".

Öffentliche/private Schule

Die öffentlichen Schulen sind kostenlos. Knaben und Mädchen werden gemeinsam unterrichtet. Der Unterricht ist konfessionell neutral. Die meisten Kinder und Jugendlichen absolvieren ihre obligatorische Schulzeit an einer öffentlichen Schule (95%). Es gibt auch private Schulen. Falls Eltern ihre Kinder in eine private Schule schicken, müssen sie die Kosten in der Regel selber tragen.

Liste "Bewilligte Privatschulen/-kindergärten im Kanton Luzern"

Rechte und Pflichten der Eltern

Die Schule ist verpflichtet, die Eltern über den Schulalltag und die Leistungen ihres Kindes zu informieren. Dazu finden Elterngespräche (zwischen Lehrperson und Eltern), Elternabende (Informationen der Schule an die Eltern) und Informationsveranstaltungen statt. Diese sind für die Eltern meist obligatorisch. Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Wenn die Kinder nicht am Unterricht teilnehmen können (z.B. wegen Krankheit), müssen die Eltern die Schule darüber informieren. Sie sollten auch dafür sorgen, dass ihre Kinder die Hausaufgaben erledigen. Indem die Eltern die Schularbeiten und Hausaufgaben regelmässig anschauen und Interesse zeigen, können sie ihre Kinder unterstützen. Für Personen, die mit dem Schweizer Bildungssystem noch nicht vertraut sind, gibt es manchmal spezielle Informationsveranstaltungen, oft auch in anderen Sprachen als Deutsch.

Kanton Luzern / Mehr Informationen

Fragen/Unterstützung

Bei Fragen zur Schule sollten sich Eltern immer zuerst an die Lehrperson wenden. Diese kann auch weiterhelfen, wenn die Eltern Unterstützung benötigen. Auch die Lehrperson wird sich zuerst an die Eltern wenden, wenn sie das Gefühl hat, dass das Kind etwas braucht, oder es Fragen gibt. Es ist generell wichtig, dass die Eltern den Kontakt zu den Lehrerinnen und Lehrern suchen und eng mit ihnen zusammenarbeiten. Bei psychischen oder sozialen Schwierigkeiten bieten auch der Schulpsychologische Dienst oder die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter den Kindern und ihren Eltern kostenlos Hilfe. Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund können sich ausserdem bei Fragen, Schwierigkeiten und Konflikten von der FABIA Kompetenzzentrum Migration kostenlos beraten lassen.

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