Schwangerschaft / Geburt

Schwangere Frauen müssen die nötigen Untersuchungen nicht selber bezahlen. Auch die Kosten der Geburt werden von der Grundversicherung übernommen. Nach der Geburt können sich Eltern kostenlos beraten lassen.

Leistungen Schwangerschaft und Geburt

Medizinische Leistungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder Geburt werden von der Grundversicherung übernommen. Dazu gehören regelmässige Kontrolluntersuchungen vor der Geburt, die Geburt selber und die nötige Betreuung danach. Schwangere Frauen sollten sich frühzeitig an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Hebamme wenden. Spitäler und Hebammen bieten auch Geburtsvorbereitungskurse an. Die Geburt kann im Spital, in einem Geburtshaus oder zu Hause stattfinden.

Nach der Geburt

Es ist in der Schweiz üblich, dass sich Eltern nach der Geburt beraten lassen. Dafür gibt es die Mütter- und Väterberatungsstelle. Diese gibt Auskunft zur Entwicklung, Ernährung und Pflege des Babys. Die Beratungen sind gratis. Über nötige Nachuntersuchungen für die Mutter und das Baby informieren der Arzt, die Ärztin oder die Hebamme. Es ist sehr wichtig, das Kind bis spätestens drei Monate nach der Geburt gegen Krankheit und Unfall zu versichern (Grundversicherung, Unfallversicherung). Am besten macht man das schon vor der Geburt.

Impfungen

Impfungen sind das wirksamste Mittel zum Schutz vor schweren Infektionskrankheiten und deren Auswirkungen. Zur Prävention von vermeidbaren Infektionskrankheiten wie Masern, Diphtherie oder Starrkrampf empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit je nach Alter verschiedene Impfungen. Die Kosten für die empfohlenen Impfungen werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt.

Schwangerschaftsabbruch

In der Schweiz ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft erlaubt. Nach Ende der 12. Schwangerschaftswoche ist eine Abtreibung nur noch möglich, wenn die körperliche und/oder psychische Gesundheit der Frau gefährdet ist. Dies muss eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen. Wer sich einen Schwangerschaftsabbruch überlegt, hat Anrecht auf eine kostenlose Beratung. Junge Frauen unter 16 Jahren müssen sich an eine spezialisierte Beratungsstelle wenden. Die Kosten für alle medizinischen Leistungen werden von der Grundversicherung übernommen.

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